Bekanntmachung über die Zulassung von Personen, die als Vermittler im internationalen Gesundheitstourismus tätig sein werden

Haberi Paylaş
01/07/2024

Wie bekannt, wurde die USHAŞ gemäß der Bestimmung des Anhangs Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 663 über bestimmte Vorschriften im Gesundheitsbereich mit der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Einrichtungen beauftragt, die im Bereich der internationalen Gesundheitsdienste tätig sind.

 

Im Rahmen der vorgenannten gesetzlichen Regelung wurden die Arbeiten und Verfahren für die Zulassung von zwischengeschalteten Einrichtungen, die im Bereich der internationalen Gesundheitsdienste tätig sind, die unter der Generaldirektion für Gesundheitsdienste des Gesundheitsministeriums durchgeführt wurden, mit Wirkung vom 13.05.2024 auf unsere Agentur übertragen.

 

In diesem Rahmen werden die Genehmigungsanträge, die vor dem genannten Datum gestellt wurden, vom Gesundheitsministerium, Generaldirektion der Gesundheitsdienste, abgeschlossen und die Anträge ab dem 13.05.2024 bei unserer Agentur eingereicht. Voranträge werden online über die Website der USHAŞ entgegengenommen, und der Prozess und der Fortschritt des Verfahrens können auf der Website verfolgt werden.

 

Gemäß der Verordnung über den internationalen Gesundheitstourismus und die touristische Gesundheit, die im Amtsblatt vom 13.07.2017 unter der Nummer 30123 veröffentlicht wurde, bleiben die Zulassungsbescheinigungen der Vermittler, die im Besitz der „Zulassungsbescheinigung für den internationalen Gesundheitstourismus“ sind, weiterhin gültig und ihre Weiterverfolgung im folgenden Prozess wird unter der Schirmherrschaft unserer Behörde durchgeführt.

 

Wir bitten um Informationen.